Sammelstellen für Tierkörper aus Haushalten
Wenn ein Haustier stirbt, stellt sich oft die Frage: Wohin mit dem toten Tierkörper? Es gibt ein einheitliches Sammelsystem, dass von den NÖ Abfallverbänden gemeinsam mit dem Land NÖ aufgebaut wurde.
Um eine hygienische, saubere und unkomplizierte Entsorgung von toten Heimtieren und tierischen Abfällen aus Haushalten zu ermöglichen, wurden vom GVA Baden in 9 Gemeinden Sammelstellen errichtet. Dort können unter Beachtung vorgegebener Richtlinien Tiermaterialien in gekühlte Behälter entsorgt werden.
Diese gekühlten Behälter, mit einer Öffnung von 40 x 35 cm, werden in regelmäßigen Intervallen entleert. Die Tierkörper-Sammelstellen sind speziell für private Haushalte eingerichtet. Gewerbliche Betriebe wie z.B. Schlachtbetriebe und landwirtschaftliche Direktvermarkter dürfen diese nicht benutzen. Die Kosten für die Tierkörpersammlung und -entsorgung werden für die unten angeführten Übernahmestellen aus den Mitteln der Seuchenvorsorgeabgabe bestritten.
Richtlinien zur Benutzung der Tierkörpersammelstelle
Kostenlose Abgabemöglichkeit für:
• verendete oder getötete Heimtiere
• tierische Abfälle aus Haushalten (Fleischabfälle)
• verunfallte tote Wildtierkörper (Fallwild), deren Beseitigung im öffentlichen
Interesse geboten ist
Ungeachtet dessen, dürfen in NÖ nach wie vor tote Heimtiere (z.B. Hunde, Katzen, Hamster, etc.) auf eigenem Grund und Boden durch Vergraben ordnungsgemäß beseitigt werden.
Tote Wildtierkörperteile dürfen (außer bei bestimmten Tierseuchen) auch auf geeignete Weise dem natürlichen Kreislauf überlassen bzw. in diesen rückgeführt werden.
Wildtierkörperteile und Aufbruch der aus der Jagd von erlegtem Wild stammt, dürfen nur entgeltlich in die Tierkörpersammelstelle eingebracht werden. Zu diesem Zwecke können beim NÖ Landesjagdverband (01/405 16 36-25 oder jagd@noejagdverband.at) rasch und einfach spezielle verrottbare Wildsäcke angefordert werden (Sackpreis € 6,50). Mit dem Kauf kann die jeweilige Füllmenge tierischer Materialien von erlegtem Wild gemeinsam mit dem Sack ohne weitere Bezahlung in die Container der Tierkörpersammelstelle eingeworfen werden.
WIR ERSUCHEN TROTZDEM UM MÖGLICHST SAUBERE EINBRINGUNG BZW. SAUBERHALTUNG DER SAMMELSTELLE!
Verboten ist das Einbringen von seuchenverdächtigen Tieren. Dafür besteht Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
ACHTUNG:
• Größere Heimtiere oder Nutztiere aus der Landwirtschaft werden auch weiterhin direkt bei der Anfallstelle von der Fa. SARIA (Tel. 02272/64271-55) abgeholt.
• Gewerbliche Betriebe wie Schlachthöfe und Direktvermarkter müssen alle Schlachtabfälle laut Tiermaterialien-Gesetz direkt bzw. auf eigene Kosten entsorgen.
• Tiere, für die ein Entsorgungsnachweis erforderlich ist oder bei denen Seuchenverdacht besteht, werden von der Fa. SARIA abgeholt (Tel. 02272/64271-55). SARIA holt tote Wildtiere die schwerer als 35 kg sind kostenlos ab. Liegt das Gewicht des Tieres darunter wird verrechnet.
Die Standorte im Bezirk Baden:
Alland, am Wertstoffsammelzentrum (WSZ) Alland/Klausen-Leopoldsdorf, Klausenstraße 670, 2534 Alland; (Erreichbar zu den Öffnungszeiten des WSZ) für die Gemeinden: Alland, Heiligenkreuz, Klausen-Leopoldsdorf.
Altenmarkt, Altstoffsammelzentrum (ASZ) Altenmarkt, 2571 Altenmarkt, bei der Kläranlage für die Gemeinden: Altenmarkt, Furth, Pottenstein, Weissenbach.
Bad Vöslau, beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) Bad Vöslau Energiestraße 3, 2540 Bad Vöslau, für die Gemeinden (Geöffnet zu den Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums): Bad Vöslau, Sooß, Tattendorf, Teesdorf.
Baden, Zubringerstraße 92 (bei Kläranlage) für die Gemeinden: Baden, Pfaffstätten
Ebreichsdorf, beim Altstoffsammelzentrum (ASZ) Ebreichsdorf, Am Klärwerk 1, 2483 Ebreichsdorf (geöffnet zu den Öffnungszeiten des ASZ) für die Gemeinden: Ebreichsdorf, Mitterndorf, Oberwaltersdorf, Reisenberg.
Enzesfeld-Lindabrunn, Industriegasse 10 (WSZ), 2551 Enzesfeld-Lindabrunn für die Gemeinden: Enzesfeld-Lindabrunn, Hernstein, Hirtenberg.
Kottingbrunn, vor dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Kottingbrunn, Gewerbestraße 16, 2542 Kottingbrunn, für die Gemeinden: Günselsdorf, Kottingbrunn, Leobersdorf, Schönau.
Pottendorf, vor Altstoffsammelzentrum (ASZ) Pottendorf, Industriestraße 10, 2486 Pottendorf, (bei Kläranlage) für die Gemeinden: Blumau, Pottendorf, Seibersdorf.
Traiskirchen, Möllersdorf, Wolfsstraße 22, 2514 Traiskirchen, (nahe Kläranlage) für die Gemeinden: Traiskirchen, Trumau