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Aktuelles

Müllentsorgung COVID-Infektion und Schnelltests


Plakat "Corona-Quarantäne"

Stand 10/02/2021

Entsorgung von Kits für Schnelltests
Auch bei Antigen-Tests im Zusammenhang mit der Flächentestung in Niederösterreich und Selbsttests für zuhause kann davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um einen nicht-gefährlichen Abfall handelt. Diese Abfälle sind separat in reißfesten und flüssigkeitsdichten (sowie verschließbaren) Kunststoffsäcken zu sammeln und über die Restmülltonne zu entsorgen.

Link zur Seite des Landes Niederösterreich


Stand 03/11/2020

Im Zweifelsfall in den Restmüll
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Coronavirus kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaß­nahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Bio­tonne, gelber Sack) zugeführt werden.

Abfallentsorgung in Quarantänehaushalten

Abfallentsorgung_Quarantaene_A4_2021.png

Entsorgung haushaltsüblicher Mengen
Die Sammlung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restmülls in den beiden niederösterreichischen Müllverbrennungsanlagen gewährleisten eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen bis zu 1.000 °C.

Um sowohl bei den Erzeugern der Abfälle, weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne aber auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden.

Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html

Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüll­abfuhr bereitgestellt werden, dass

  • spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind (z.B. leere Shampooflasche),
  • keine (oder nur in kleinster Menge untergemischt) Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind,
  • keine Säcke frei zugänglich neben Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.

Für Rückfragen zur Entsorgung im Einzelfall können Sie sich auch gerne direkt an den GVA Baden wenden.


Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt


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Montag 29.07.2024

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