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Abgabeneinhebung

Kommunalsteuer


Folgende Gemeinden des Bezirkes Baden sind Mitglied beim Abgabeneinhebungsverband:


  • Alland
  • Altenmarkt
  • Bad Vöslau
  • Blumau-Neurißhof
  • Ebreichsdorf
  • Ebenfurth
  • Enzesfeld-Lindabrunn
  • Furth
  • Günselsdorf
  • Heiligenkreuz
  • Hirtenberg
  • Kaumberg
  • Klausen-Leopoldsdorf
  • Kottingbrunn
  • Mitterndorf
  • Oberwaltersdorf
  • Pottendorf
  • Pottenstein
  • Pfaffstätten
  • Reisenberg
  • Schönau
  • Seibersdorf
  • Sooß
  • Teesdorf
  • Traiskirchen
  • Trumau
  • Weissenbach



    Die Aufgaben des GVA-Baden im Bereich Kommunalsteuer reichen von der monatlichen Einhebung bis zur zwangsweisen Einbringung der Steuer für diese 27 Gemeinden.

    Steuergegenstand
    der Kommunalsteuer sind die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer inländischen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne.

    Bemessungsgrundlage
    ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind.

    Höhe der Steuer
    Drei Prozent der Bemessungsgrundlage; die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen.

    Neuanmeldung
    Eine Neuanmeldung nehmen Sie bitte mit dem Erhebungsblatt (Formular finden Sie unter Rubrik "Download") vor. Der zuständige Sachbearbeiter übermittelt Ihnen nach Anmeldung die notwendige Steuernummer.

    Entrichtung der Steuer
    Diese erfolgt an den Gemeindeverband Baden, bis zum 15. des darauf folgenden Monats unter Angabe der Kommunalsteuernummer (Kundennummer).

    Bankverbindungen:

    Wiener Neustädter Stadtsparkasse

    IBAN: AT 87 2026 7030 0020 5587
    BIC: WINSATWN