Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist in einer Bundesverordnung geregelt.
Die Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle (BGBl. Nr. 68/1992 idF BGBl. Nr. 456/1994) legt seit 1. Jänner 1995 fest, welche biologisch abbaubaren Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind, sofern diese nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte kompostiert werden.
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Bioabfallverordnung