Logo Verband



WSZ Augraben

Allgemeine Geschäftsbedingungen




Die elektronische Berechtigungskarte ist notwendig, um am Wertstoffzentrum Abfälle und Altstoffe abgeben zu können. Nur mit dieser elektronischen Berechtigungskarte ist eine Benützung des Wertstoffzentrums erlaubt und möglich. Die Karte ist bei jedem Wertstoffzentrum-Besuch mitzunehmen und zur Öffnung der Schrankenanlage zu verwenden.

Die Ausstellung einer Berechtigungskarte kann von Grundstückseigentümer:innen und Mieter:innen in einem Wohnhaus bzw. Wohnhausanlage, welche die Abfallwirtschaftsgebühr an den GVA Baden entrichten, beantragt werden.

Mit der Beantragung der elektronischen Berechtigungskarte wird ein Vertragsverhältnis mit dem GVA Baden abgeschlossen und die antragstellende Person erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der elektronischen Berechtigungskarte an.

Durch jede Nutzung der elektronischen Berechtigungskarte erklärt sich der/die Inhaber:in erneut mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Pro Grundstück respektive Wohnung ist die erste elektronische Berechtigungskarte kostenlos, für jede zweite Karte wird eine einmalige Kartengebühr von 10 € (inkl. USt) verrechnet.

Der/die Inhaber:in der elektronischen Berechtigungskarte hat Änderungen seiner Daten sofort dem GVA Baden bekannt zu geben. Bei Verlust der elektronischen Berechtigungskarte ist der GVA Baden unverzüglich zu informieren.

Für den Ersatz einer verlorengegangenen elektronischen Berechtigungskarte wird zusätzlich zur neuen Karte (10 € inkl. USt) einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 10 € (inkl. USt) verrechnet.

Bei Abgabe von kostenpflichtigen Abfällen wird die Berechtigungskarte belastet.

Die Verrechnung der kostenpflichtigen Abfälle, die im Wertstoffzentrum entsorgt wurden, erfolgt durch den GVA Baden. Die Rechnung wird per Post oder elektronisch per E-Mail versendet, wenn eine duale Zustellung der Vorschreibung beim GVA Baden hinterlegt ist.

Bei Rückgabe einer Zweitkarte ist eine - auch teilweise - Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen.

Jegliche Haftung des GVA Baden für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der elektronischen Berechtigungskarte entstehen, ist ausgeschlossen.
Der GVA Baden ist berechtigt, das Wertstoffzentrum temporär, insbesondere aus technischen und organisatorischen Gründen, wegen Gefahr im Verzug (etwa bei plötzlichem Wintereinbruch, Starkwindereignissen, Pandemie, Hochwasser etc.) oder wegen höherer Gewalt zu sperren. Ansprüche jeglicher Art gegen den GVA Baden aufgrund solcher Sperren sind ausgeschlossen.

Die Schrankenanlage des Wertstoffzentrums wird durchgehend videoüberwacht. Das Wertstoffzentrum wird außerhalb der Öffnungszeiten videoüberwacht. Jegliche Bewegung, wie beschrieben, wird aufgezeichnet und für max. 72 Stunden gespeichert.