Logo Verband



Abgabeneinhebung

Kommunalsteuererklärung Abgabe FinanzOnline


Mit Verordnung vom 23.08.2005, BGBl. II 257/2005, hat ab 2006 eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuerklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.


Die Steuerpflichtigen sind zur Abgabe der Jahreserklärung (ab dem Erklärungsjahr 2005) auf dem elektronischen Weg verpflichtet. Die Abgabe einer Papiererklärung ist nur mehr zulässig, wenn der Steuerpflichtige oder der Parteienvertreter (z.B. Steuerberater) über keinen Internetanschluss verfügt oder die Vorjahresumsatzgrenze von € 100.000,-- unterschreitet.

Für diese Fälle muss die Gemeinde ausschließlich auf Antrag des Steuerpflichtigen diesem einen amtlichen Vordruck zur Verfügung stellen.

Die von den Steuerpflichtigen gesendeten Daten werden der(den) betreffenden Gemeinde(n) in FinanzOnline in ihre Postbox gestellt. FinanzOnline betätigt sich dabei nur als "Weitergabeinstrument" und prüft die gemeldeten Daten nicht auf deren Inhalt, sondern nur syntaktisch. Als "eingebracht" gilt eine Erklärung dabei, wenn die Erfassung des Steuerpflichtigen von FinanzOnline akzeptiert wird.

Die Gemeinde erhält eine Datei pro Steuerpflichtigem im HTML- und XML-Format (zum Ausdruck und zur elektronischen Verarbeitung). Diese Datei enthält die Daten aller österreichischen Filialen des Steuerpflichtigen, da dieser nur mehr eine einzige Erklärung legt.

Hier können Sie die Dokumente rund um die Kommunalsteuererklärung herunterladen:

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen

Kommunalsteuererklärung - amtliches Formular:
KommSt1.pdf
KommSt1a.pdf
KommSt2.pdf