Logo Verband



Bioabfall / Kompostierung

Bioabfallverordnung


Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist in einer Bundesverordnung geregelt.



Die Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle (BGBl. Nr. 68/1992 idF BGBl. Nr. 456/1994) legt seit 1. Jänner 1995 fest, welche biologisch abbaubaren Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind, sofern diese nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte kompostiert werden.

Link zu: Bioabfallverordnung

https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0071.pdf